Elternzeit in der Bundeswehr ist möglich, aber komplex: Versetzung, Auslandseinsatz, Beförderungsstopps – und die Fürsorge des Dienstherrn ist nicht automatisch ausreichend.
Als Soldat:in hast du Anspruch auf Elternzeit, musst aber aktiv beantragen und frühzeitig einplanen. Zeitsoldat:innen: Beachte die Vertragslaufzeit und wie sie sich mit der Elternzeit überschneidet.
Das Elterngeld berechnet sich aus deinen Nettobezügen der letzten 12 Monate. Sonderzahlungen und Auslandseinsatz-Zulagen können das Elterngeld erhöhen – aber Achtung: Ein Einsatz direkt vor dem Berechnungszeitraum kann die Basis verzerren.
In der Elternzeit gibt es einen eingeschränkten Versetzungsschutz. Du kannst nicht gegen deinen Willen versetzt werden, wenn das die Elternzeit oder Kinderbetreuung unmöglich macht. Melde dich früh bei deiner Dienststelle.
Als Soldat:in hast du eine Hinterbliebenenversorgung über den Bund – aber nur für eingetragene Partner:innen. Unverheiratete Paare brauchen zwingend private Risikolebensversicherung und Testament.
Als Bundeswehr gibt es ein paar Besonderheiten die du kennen solltest. Ich erkläre sie dir – kostenlos und ohne Fachchinesisch.
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