Beamte bekommen kein klassisches Elterngeld. Stattdessen: Elternzeit mit anteiligen Bezügen, Beihilfe-Sonderregeln und eine Versorgung die auf Dienstjahren basiert – Lücken entstehen trotzdem.
Als Beamtin/Beamter hast du keinen Anspruch auf das gesetzliche Elterngeld. In der Elternzeit erhältst du Familienzuschlag und ggf. 75% der Bezüge (je nach Bundesland). Informiere dich beim Dienstherrn über die genauen Regelungen in deinem Bundesland.
Dein Kind wird über deine Beihilfe mitversichert (in der Regel 50–80% je nach Anzahl der Kinder). Der Rest läuft über deine PKV-Restkostenabsicherung. Melde das Kind rechtzeitig an – Fristen beachten!
Jedes Jahr Elternzeit bedeutet ein Jahr weniger ruhegehaltsfähige Dienstzeit. Bei 40 Dienstjahren und 2 Jahren Elternzeit verlierst du ca. 3,5% der maximalen Pension (71,75%). Das sind bei 4.500€ Brutto ca. 160€/Monat weniger Rente.
Als Beamter hast du eine Hinterbliebenenversorgung – aber nur für eingetragene Partner:innen. Wer nicht verheiratet ist, muss privat vorsorgen. Testament und Vorsorgevollmacht sind Pflicht.
Als Beamte gibt es ein paar Besonderheiten die du kennen solltest. Ich erkläre sie dir – kostenlos und ohne Fachchinesisch.
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