Deine Situation
Jede Berufsgruppe hat eigene finanzielle Herausforderungen. Hier sind deine.
Beamte erhalten 50–80% Beihilfe je nach Familienstand. Die restlichen Kosten werden von einer privaten Restkostenversicherung gedeckt – das ist fast immer günstiger als die GKV.
Jeder 5. Beamte scheidet vorzeitig durch Dienstunfähigkeit aus. Ohne ausreichende Absicherung droht ein massiver Einkommensverlust – besonders in den ersten Dienstjahren.
Maximal 71,75% des letzten Grundgehalts. Klingt viel – aber: Inflation, Versorgungslücke, keine Flexibilität. Zusätzliche Altersvorsorge ist sinnvoll.
Beamte können Rürup, ETF-Sparpläne und andere steuerbegünstigte Instrumente nutzen – werden aber oft nicht darüber informiert.
Themen
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FAQ
Fast immer PKV. Als Beamter bist du beihilfeberechtigt – d.h. der Staat zahlt 50–70% deiner Krankheitskosten. Die PKV deckt den Rest. Das ist in der Regel günstiger als die GKV und bietet bessere Leistungen.
Als junger, gesunder Beamter oft zwischen 60 und 150 €/Monat. Die GKV würde dich je nach Gehalt 250–500 €/Monat kosten (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). Der Unterschied ist erheblich.
Eine DUVZ zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du dienstunfähig wirst. Sie schließt die Lücke zwischen dem staatlichen Ruhegehalt (besonders in den ersten Dienstjahren sehr niedrig) und deinem tatsächlichen Bedarf.
Das hängt von deinen Zielen ab. Die Beamtenversorgung deckt max. 71,75% des Grundgehalts. Wenn du mit deiner Rente gut leben willst, ist zusätzliche Vorsorge sinnvoll – ETF, Rürup oder Immobilien.
Verlässt du den Beamtenstatus (z.B. durch Entlassung), verlierst du die Beihilfeberechtigung. Du hast ein Sonderkündigungsrecht für die PKV und kannst in die GKV wechseln. Das sollte rechtzeitig geplant werden.
Ja, gerade wenn du hohe Steuerlasten hast. Rürup-Beiträge sind bis 27.566 €/Jahr absetzbar. Als Beamter in höheren Besoldungsgruppen kann das Tausende Euro Steuern sparen.
Ein gesetzlich festgelegtes Mindest-Ruhegehalt für Beamte – ca. 1.700–1.900 €/Monat (je nach Bundesland). Wer in den ersten Dienstjahren dienstunfähig wird, fällt oft auf dieses Niveau zurück.
Ja, Beihilferecht ist Ländersache. Beihilfesatz, anerkannte Leistungen und Verfahren unterscheiden sich. Ich kenne die Regelungen der verschiedenen Bundesländer und berate dich gezielt.
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